Gesetzliche Unfallversicherung
- Annahme von Originalverordnungen
- Digitale Archivierung von Originalverordnungen mit qualifizierter digitaler Signatur
- Erstellung von Verordnungsdatensätzen nach § 300 SGB V
- Annahme von Falldatensätzen der jeweiligen Unfallversicherung und Zuordnung zu den Verordnungsdatensätzen
- Maschinelle und qualifizierte Pharmaprüfung
- Erstellung von Berichtigungen gegenüber den Leistungserbringern und Bearbeitung von Einsprüchen
- Statistiken, Auswertungen und Beurteilungen