Abrechnung
Kostenerstattung Ärzte/Zahnärzte/Apotheken nach § 13 ff und § 17 SGB V
Die eingereichten Rechnungen, Verordnungen und Kostenvoranschläge des In- und Auslandes Ihrer Versicherten werden geprüft und unter besonderer Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen nach Krankenkassensätzen bewertet.
Prüfbare Belege:
- Arztrechnungen des In- und Auslandes
- In- und ausländische Verordnungen bzw. Rechnungen von Medikamenten
- Heil- und Hilfsmittel (In- und Ausland)
- Fahrkosten (In- und Ausland)
- Beihilfebescheinigungen
Weitere Leistungsinhalte:
- Qualifizierte Abrechnungsprüfung
- Prüfung der Belege auf Plausibilität
- Übermittlung von Informationen zur Beratung der Versicherten
- Erläuterungen zu Rechnungen, Hinweise auf zu klärende Sachverhalte
- Ermittlung des Erstattungsbetrages
- Beratung unserer Kunden