Abrechnung

Kostenerstattung Ärzte/Zahnärzte/Apotheken nach § 13 ff und § 17 SGB V

Die eingereichten Rechnungen, Verordnungen und Kostenvoranschläge des In- und Auslandes Ihrer Versicherten werden geprüft und unter besonderer Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen nach Krankenkassensätzen bewertet.

Prüfbare Belege:

  • Arztrechnungen des In- und Auslandes
  • In- und ausländische Verordnungen bzw. Rechnungen von Medikamenten
  • Heil- und Hilfsmittel (In- und Ausland)
  • Fahrkosten (In- und Ausland)
  • Beihilfebescheinigungen

Weitere Leistungsinhalte:

  • Qualifizierte Abrechnungsprüfung
  • Prüfung der Belege auf Plausibilität
  • Übermittlung von Informationen zur Beratung der Versicherten
  • Erläuterungen zu Rechnungen, Hinweise auf zu klärende Sachverhalte
  • Ermittlung des Erstattungsbetrages
  • Beratung unserer Kunden